1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge über von Brightstar zu erbringende und sonstige Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (nachfolgend auch: „Kunde“) werden, soweit sie den gegenständlichen widersprechen, nicht anerkannt. Das gilt auch dann, wenn Brightstar ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Erklärungen von Brightstar entfalten nur dann rechtliche Wirkung, wenn sie von vertretungsbefugten Personen Brightstar ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen nur Verträgen zwischen Brightstar und Unternehmern zu Grunde.
4. Definitionen:
„Brightstar“ bezeichnet die Brightstar 20:20 UK Limited mit dem Sitz in England und Wales,Weston Road, Crewe, Cheshire, CW1 6BU. registriert unter 8401611 im englischen Firmenregister.
„Kunde“ meint das Unternehmen oder die (natürliche) Person, welche Vertragspartner von Brightstar ist.
„Geeignetes Gerät“ meint jedes Mobiltelefon, Tablet, Laptop oder vergleichbares Gerät, das von Brightstar nach sachgemäß auszuübendem Ermessen als geeignet angesehen wird.
„Vertragspartei“ meint jede Partei des Vertrages, dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde liegen..
„Leistung“ meint, Kauf und Verkauf gebrauchter Geräte und sonstiger damit im Zusammenhang stehender Leistungen, mit dem Ziel der verantwortlichen Wiederverwendung der Geräte oder ihrer Teile.
„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ sind die gegenständlichen Geschäftsbedingungen für die Erbringung der Leistungen.
„Gebrauchte Geräte“ sind Geeignete Geräte oder sonstige Gegenstände, welche der Kunde Brightstar für die Erbringung der Leistung zur Verfügung stellt.
5. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass Leistungen unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich von Brightstar erbracht werden.
6. Der Kunde gibt sein Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit Brightstar mit Zugang des Geeigneten Gerätes bei Brightstar ab. Dieses Angebot gilt von Brightstar erst dann als angenommen, wenn Brightstar ihrer Annahme ausdrücklich und schriftlich gegenüber dem Kunden erklärt hat oder mit der Erbringung der Leistungen begonnen hat. Brightstar kann jederzeit und, ohne sich ersatzpflichtig zu machen, das Angebot des Kunden ablehnen bzw dieses nicht annehmen bzw sollte sich es sich nicht um ein Geeignetes Gerät handeln, vom Vertrag zurücktreten. Sollte Brightstar vom Vertrag zurücktreten, ist Brightstar verpflichtet, alle Geeigneten Geräte auf eigene Kosten an den Kunden zurückzustellen. Dasselbe gilt, wenn Brightstar das Angebot des Kunden nicht annimmt bzw ablehnt.
7. Der Kunde erklärt und sichert zu, dass er alleiniger Eigentümer des Geeigneten Gerätes bzw über dieses uneingeschränkt verfügungsbefugt ist. Weiterhin erklärt und sichert er zu, dass das geeignete Gerät nicht mit Rechten Dritter (Pfandrechten, Belastungen oder Sicherungsrechten etc) belastet ist, die einem unbelasteten Erwerb von Brightstar entgegenstehen..
8. Der Kunde erklärt und sichert zu, dass alle Brightstar angebotenen Gebrauchten Geräte nebst Zubehör folgende Bedingungen erfüllen:
8.1. Es bestehen keine geistigen Eigentumsrechte Dritter (einschließlich Urheberrechte, Marken, Patente, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Eigentumsrechte) oder werden verletzt bzw sind die Geeeigneten Geräte weder gefälscht, gestohlen oder stammen aus strafrechtlichen Handlungen;
8.2. Der Kunde hat alle (personenbezogenen) Daten und Informationen von dem geeigneten Gerät entfernt und das Gerät mithilfe der Einstellungsfunktionen zurückgesetzt, um „alle Inhalte und Einstellungen zu löschen“, bevor er das Gerät an Brightstar übergeben hat.;
8.3. Das geeignete Gerät ist nicht Gegenstand eines noch wirksamen Vertrages mit einem Netzbetreiber; und der Kunde verpflichtet sich, SIM-Karten aus dem Geeigneten Gerät zu entfernen, bevor es an Brightstar übergeben wird. ;
8.4. Der Kunde hat jegliche Sicherheitscodes, „Mein Handy finden“ - Funktionen bzw. vergleichbare Codes oder Funktionen für das bzw. auf dem Geeigneten Gerät entfernt bzw. aufgehoben.
9. Der Kunde anerkennt, dass er die alleinige Verantwortung dafür trägt, vor der Nutzung des Dienstes und der Übertragung des Eigentums an dem geeigneten Gerät an Brightstar in Übereinstimmung mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine separate Sicherungskopie der Dateien oder Daten anzulegen. Der Kunde erklärt, dass er die angemessenen Schritte unternommen hat, um Dateien und Daten, die als personenbezogen oder vertraulich gelten, zu beseitigen und / oder zu löschen.
10. Eine Datenwiederherstellung ist nicht in den Leistungen von Brightstar enthalten. Darüber hinaus übernimmt Brightstar keine Verantwortung oder Haftung für verlorene oder beschädigte Dateien, Informationen oder Daten. Der Kunde erklärt, dass Brightstar darauf vertrauen darf, dass der Kunde seine Pflicht zur Entfernung von personenbezogenen Daten und vertraulichen Informationen und zur „Löschung aller Inhalte und Einstellungen“ von sämtlichen Geeigneten Geräten nachkommt bzw nachgekommen ist. Brightstar ist nicht verpflichtet, das Geeignete Gerät auf solche Informationen bzw Daten zu überprüfen. Wenn Brightstar das Geeignete Gerät vom Kunden erwirbt, steht es Brightstar frei, das Geeignete Gerät weiterzuverkaufen. Der Kunde ist verpflichtet, Brightstar schad- und klagloszu halten und freizustellen, wenn und soweit von Dritten Ansprüche bzw Rechte, gleich welcher Rechtsnatur diese sein mögen, erhoben bzw geltend gemacht werden, wenn diese im Zusammenhang mit einem vermeintlichen Missbrauch oder unbefugter Offenlegung oder Vergleichbarem wegen auf dem Gerät gespeicherter personenbezogenen Daten oder vertraulichen Informationen durch Brightstar bzw Brightstar zuzurechnender Personen stehen.
11. Der Kunde kann Geeignete Geräte für die -Leistung übermitteln, indem er Brightstar vorab die Menge und Art (Typ) der Geeigneten Geräte mitteilt. Brightstar wird in diesem Fall dem Kunden einen unverbindlichen Richtpreis zu bekanntgeben, den es auf der Grundlage der an Brightstar übermittelten Informationen für das geeignete Gerät zu zahlen bereit ist. Brightstar wird dem Kunden eine entsprechende Prepaid-Verpackung zusenden, damit der Kunde die geeigneten Geräte zur weiteren und sorgfältigen Prüfung an Brightstar übermitteln kann.
12. Sobald Brightstar das geeignete Gerät erhalten hat, führt es eine Überprüfung des Gerätes durch, um seine Qualität festzustellen. Brightstar wird dem Kunden dann einen verbindlichen Preis für das Geeignete Gerät, nennen oder das Angebot des Kunden ablehnen und (außer bei gemäß Punkt # abgelehnten Geräten) das Gerät an den Kunden zurücksenden. Ein Angebot von Brightstar an den Kunden ist für 21 Tage ab Zugang beim Kunden wirksam..
13. Wenn der Kunde das in Punkt 12 genannte Angebot nicht innerhalb von 21 Tagen nach Empfang durch ausdrückliche schriftliche Erklärung sowie per E-Mail gegenüber Brightstar annimmt, gilt das Angebot als nicht angenommen und das Geeignete Gerät wird an den Kunden zurückgegeben.
14. Wenn der Kunde das Angebot gemäß Punkt 12 innerhalb von 21 Tagen durch ausdrückliche schriftliche Erklärung gegenüber Brightstar annimmt, kommt ein verbindlicher Vertrag über den Verkauf des geeigneten Gerätes durch den Kunden an Brightstar zustande.
15. Alle Preise gelten inklusive Umsatzsteuer.
16. Brightstar wird dem Kunden innerhalb von 30 Tagen am Ende jedes Monats einen Bericht über alle gekauften Geeigneten Geräte und den Preis gemäß Punkt 12 übermitteln, und:
16.1. soweit gesetzlich zulässig, für den Kunden die Rechnung entsprechend dem abgeschlossenen Vertrag vorbereiten (Rechnung lautet auf den Namen des Kunden) und diese Rechnung zusammen mit der Zahlung für die Geräte an den Kunden übermitteln; oder
16.2. wenn die Art der Fakturierung nach 16.1 nicht zulässig sein sollte, ist der Kunde verpflichtet, eine Rechnung an Brightstar für die gemäß dem Monatsbericht verkauften geeigneten Geräte zu senden. Diese Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zahlbar.
17. Bei dem Geeigneten Gerät geht die Gefahr nach der Übergabe an Brightstar über, bzw an den Kunden zurück, wenn das Geeignete Gerät von Brightstar nicht angenommen wurde bzw über das Geeignete Gerät kein Vertrag abgeschlossen wurde.. Eigentum an dem geeigneten Gerät geht erst mit dem Abschluss eines verbindlichen Vertrages, selbst wenn das geeignete Gerät bereits vor dem Abschluss desselben übergeben wurde, zustande. .
18. Wenn sich das Geeignete Gerät, das der Kunde gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Brightstar übermittelt bzw übergeben hat, als verloren oder gestohlen gemeldet bzw sich als gefälscht erweist (im Folgenden: das Ereignis), wird Brightstar nach der Recycle Charta vorgehen. Das bedeutet unter anderem, Brightstar wird das Geeignete Gerät NICHT an den Kunden zurücksenden bzw an diesen herausgeben. Brightstar wird, selbst wenn über das Gerät ein Vertrag geschlossen wurde, den vereinbarten Kaufpreis nicht zahlen. Wenn der Kunde binnen 28 Tagen ab Information durch Brightstar oder einer Behörde über das Ereignis gegenüber diesen nachweist, dass kein Ereignis vorliegt, wird die Zahlungspflicht von Brightstar wieder ausgelöst. Der Kunde verpflichtet sich, Brightstar zu informieren, wenn er gegen die Entscheidung der zuständigen Behörde, die das Vorliegen des Ereignisses zum Gegenstand hat, eine Rechtsmittel bzw Rechtsbehelf ergriffen hat. Brightstar ist berechtigt bis zum rechtskräftigen Abschluss eines solchen behördlichen Verfahrens das Geeignete Gerät bis zur endgültigen Entscheidung einzubehalten. Sollte der Kunde das rechtmäßige Eigentum an dem geeigneten Gerät nicht nachweisen können, wird es gemäß den Anforderungen der Recycle Charta behandelt.
19. Die Leistungen werden von Brightstar in Übereinstimmung mit dem Business-Eintauschprogramm von Brightstar und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur für rechtmäßige Zwecke erbracht. Der Kunde verpflichtet sich, Brightstar und alle seine Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Vertreter von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten sowie freizustellen, wenn die Anspruchserhebung auf folgenden Ursachen, seien es auch nur Mitursachen, beruht bzw damit im Zusammenhang stehen:
19.1. (i) Leistungserbringung mit einem Geeigneten Gerät, das vom Kunden bereitgestellt oder eingereicht wurde, oder
19.2. (ii) jegliche Verletzung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden einschließlich der Verletzung von vertraglichen Zusicherungen.
20. Brightstar haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von Brightstar oder deren Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Brightstar nicht, es sei denn, dass der Schaden am Körper oder der Gesundheit einer Person entstanden bzw eingetreten oder ihren Tod verursachte sowie für Schäden nach dem ProdhaftG. Darüber hin aus haftet Brightstar nach den gesetzlichen Vorschriften auch für Schäden die durch leicht fahrlässige Verletzung einer Vertragspflicht entstehen, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
21. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, stets die Bestimmungen und Pflichten aus dem jeweils geltenden und anzuwendenden Datenschutzgesetz (insbesondere derzeit: Data Protection Act 1998, DPA) oder sonstigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wenn und soweit sie anzuwenden sind, einzuhalten. Alle personenbezogenen Daten im Sinne des DPA, welche Brightstar erhält, werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung, die auf der Website, auf welcher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, eingesehen werden kann, verwendet.
22. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen über die andere Partei, welche sie infolge oder in Verbindung mit der vorliegenden Vereinbarung erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der Partei, der die Informationen gehören, an Dritte weiterzugeben (beide Parteien können stets Kopien der vorliegenden Vereinbarung an ihre fachlichen Berater bzw. zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, welche sie eventuell in Verbindung mit der Vereinbarung haben, und zum Zweck der Erfüllung der Vereinbarung offenlegen).
23. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und etwaige außervertragliche Verpflichtungen, die sich im Zusammenhang damit ergeben, richten sich nach englischem Recht.
24. Die Parteien vereinbaren den ausschließlichen Gerichtsstand England und Wales. Sollte es zwischen den Vertragsparteien zu Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten über die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw dem Vertrag kommen, so sind die Vertragsparteien verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen nach Zustellung einer schriftlichen Aufforderung durch eine der Parteien nach Treu und Glauben zusammenzutreten, um den Streit oder die Meinungsverschiedenheit zu beheben. Sofern der Streit oder die Meinungsverschiedenheit bei dem Treffen nicht behoben wird, kann jede Partei ein Gerichtsverfahren einleiten.
25. Sollte eine Bestimmung innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder innerhalb der sonstigen vertraglichen Regelung der Vertragsparteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarungen sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Es gilt dann die zulässige, dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung nächstkommende wirksame Regelung als vereinbart.
26. Brightstar kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern, in diesem Fall wird jedoch Brightstar den Kunden sechs Wochen vor dem Wirksamwerden der neuen allgemein Geschäftsbedingungen diese dem Kunden übermitteln. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde keinen Widerspruch innerhalb dieser Frist erhebt. Erhebt der Kunde keinen Widerspruch, ist Brightstar berechtigt, jederzeit die Vertragsbeziehung zu beenden.
27. Der Kunde kann sich bei Fragen, Anmerkungen, Beschwerden sowie zur Abgabe sonstiger Erklärungen per Brief, Telefon oder E-Mail an AppletradeinforBusiness.CH@brightstar.com wenden.